Der Weg zum Ausweis
Hier finden Sie detailierte Informationen:
Für den Führerausweis der Kategorie B (Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätze ausser dem Führer) zu erlangen gehen sie folgendermassen vor:
- Gesetzliches Mindestalter 18 Jahre
- Besuch Nothelferkurs
- Absolvierter Nothelferkurs (der Nothelferausweis darf nicht älter als 6 Jahre sein)!
- Antragsformular für Lernfahrausweis ausfüllen und mit einem amtlichen Ausweis, persönlich beim Strassenverkehrsamt, oder bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde abgeben.
- Theorie lernen
- Theorieprüfung ein Monat vor dem 18. Geburtstag absolvieren
- Praktische Ausbildung nach Erhalt des Lernausweises
- Besuch Verkehrskundeunterricht
- Anmelden zur praktischen Prüfung
- Praktische Prüfung